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Thüringer Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen

13. Mai 2020

Mit der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist ab Mittwoch, 13.05.2020, ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich – stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick:

  • ab Mittwoch, 13. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen privaten und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen wieder erlaubt
  • Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- und Verbandsversammlungen sind wieder möglich
  • der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insbesondere bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.
  • Wettkämpfe und ähnliche Sportveranstaltungen (mit Zuschauern/Publikum) sind zunächst nicht gestattet
  • ab 1. Juni 2020 ist unter anderem die Öffnung von Fitnessstudios sowie Schwimmbädern (keine Hallenbäder), ebenfalls unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Nähere Informationen folgen, sobald weitere Entscheidungen gefallen sind.

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Infektionsschutzkonzepten und Hygieneregeln durch die Vereine grundlegend ist. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können – u.a. in Abhängigkeit der kommunalen Verfügungen bei Sportstätten in deren Verantwortung. Zusätzlich gibt ein Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Details für Vereinsvorstände, Übungsleiter und Trainer zur Durchführung von Sportangeboten vor. Gemeinsam mit dem LSB Thüringen wurden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung im Vorfeld erstellt.

In geschlossenen Räumen ist der organisierte Sportbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen nicht öffentlichen und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Schutzvorschriften und unter Beachtung des Konzeptes des für Sportpolitik zuständigen Ministeriums möglich. Davon umfasst sind auch Abschluss- und Eignungsprüfungen, Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- oder Verbandsversammlungen. Unterstützung bei der Umsetzung erfolgt durch den Landessportbund Thüringen e.V., die jeweiligen Landesfachverbände sowie den Olympiastützpunkt Thüringen. Die jeweils verantwortliche Person muss die Vorgaben nach Satz 1 und 2 sowie die allgemeinen Infektionsschutzregeln beachten sowie deren Einhaltung sicherstellen.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport